So hilft die Stiftung fürs Leben!
Die Stiftung als Auffangnetz. Die Stiftung „Fürs Leben“ hilft Familien dabei, Kosten für therapeutische oder medizinische Behandlungen kranker Kinder zu übernehmen, wenn die Sozialversicherung keine oder nur eingeschränkt Kosten erstattet. Mit Ihrer Spende schenken Sie Zuversicht. Die Hilfe soll jene erreichen, denen sonst niemand hilft. Begünstigte der Hilfeleistungen der Stiftung sind daher jene Kinder, die sonst durch das soziale Netz fallen.
Die Grundidee der Stiftung
Die Zielgruppe der Samariterbund-Wohlfahrtsprivatstiftung sind Kinder und Jugendliche, deren Eltern nicht genug Geld für die medizinische Versorgung ihrer Kinder haben. Die finanzielle Unterstützung soll den Kindern und Jugendlichen den Zugang zu medizinischen Behandlungen ermöglichen, die ihnen sonst verwehrt blieben. Denken Sie an eine allein erziehende Mutter zweier Kinder, der EUR 900,- im Monat zur Verfügung stehen. Da werden die 50 Euro für eine Vorsorgeimpfung für die Kinder zum nicht lösbaren Problem.
Es gibt eine wachsende Anzahl von Menschen, die über gar keine Krankenversicherung verfügen, und eine stetig wachsende Gruppe derer, die wohl versichert sind, sich aber medizinische Behandlungen, Medikamente oder Heilbehelfe, die nicht durch Krankenkassen etc. bezahlt werden, einfach nicht mehr leisten können.
„Fürs Leben“ will und wird sich dieser Fälle annehmen!
Fragen & Antworten
Die Samariterbund Wohlfahrtsstiftung will bei Vorliegen eines medizinischen Anlassfalles helfen. Ob ein solcher tatsächlich vorliegt, entscheiden Ärzt:innen der Stiftung.
Die Hilfe der Samariterbund Wohlfahrtsstiftung erfordert ein Tätigwerden der Betroffenen: Nur jene können die Hilfe der Samariterbund Wohlfahrtsstiftung in Anspruch nehmen, die alle Mittel und Möglichkeiten, auf deren Inanspruchnahme das Kind einen Rechtsanspruch haben könnte, ausgeschöpft haben. Die Samariterbund Wohlfahrtsstiftung wird die Inanspruchnahme dieser vorrangigen Hilfeleistungen überprüfen.
Die Samariterbund Wohlfahrtsstiftung kann einen Kostenbeitrag von bis zu EUR 500,00 pro Kind übernehmen. Ein höherer Beitrag ist nur über gesonderten Beschluss des Stiftungsvorstands möglich.
Wohlfahrts-Samariter:innen sind Vertrauenspersonen der Samariterbund Wohlfahrtsstiftung „vor Ort“: Ihre/Ihr Bürgermeister:in, Ihre/Ihr Bezirkssekretär:in, Ihre lokale Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs Rettungsdienststelle.
Die Wohlfahrts-Samariter:innen erfahren von der schwierigen Lage kranker Kinder von hilfsbedürftigen Eltern (in ihrer Gemeinde, in ihrem Bezirk) und bringen die Hilfe der Samariterbund Wohlfahrtsstiftung zu jenen, denen sonst keiner mehr hilft und die daher dieser Hilfe am meisten bedürfen. Sie sind also diejenigen, die wissen, wann und wo Hilfe nötig ist.
Die notwendigen Mittel werden einerseits durch Spenden von Gönner:innen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Industrie etc.) und andererseits durch verschiedene Aktivitäten wie Events und Charity-Veranstaltungen aufgebracht.
Den Kern der Stiftung bildet unter anderem ein Komitee anerkannter Ärzt:innen, das in regelmäßigen Stiftungsversammlungen die Auswahl der zu behandelnden Fälle nach Dringlichkeit, Bedürftigkeit etc. vornehmen. Diesem Komitee gehören Ärzt:innen verschiedenster Fachrichtungen an, um eine möglichst große Bandbreite an Hilfestellung zu erreichen. Das Ergebnis der Auswahl wird den Patient:innen direkt unter Einhaltung des Datenschutzgesetzes bekannt gegeben.
Das Ansuchen kann durch Ärzt:innen, durch die Wohlfahrts-Samariter:innen oder auch direkt durch die Betroffenen erfolgen. Eine öffentliche Bekanntmachung ist unter Berücksichtigung der Privatsphäre der Betroffenen nicht vorgesehen. Die Leistungen der Stiftung können dem jährlichen Stiftungsbericht entnommen werden.
Antragsbedingungen
Hilfsbedürftig sind nach Ansicht der Samariterbund Wohlfahrtsstiftung jene Eltern, die Sozialhilfe nach den jeweiligen Landesgesetzen beziehen. Sonst ist Hilfe der Samariterbund Wohlfahrtsstiftung nur möglich, wenn den Eltern aufgrund besonderer Umstände die medizinisch notwendige Versorgung ihrer Kinder nicht möglich ist.
Die mögliche Hilfeleistung der Samariterbund Wohlfahrtsstiftung ist von der Staatsbürgerschaft des Kindes oder seiner Eltern unabhängig. Ein Hauptwohnsitz (ordentlicher Wohnsitz) in Österreich ist allerdings zur Abwicklung des Antrags erforderlich.
Die Samariterbund Wohlfahrtsstiftung kann die Behandlung von Anträgen ohne Angabe von Gründen ablehnen. Dies gilt vor allem, wenn der Verdacht von Missbrauch der Hilfe der Samariterbund Wohlfahrtsstiftung entsteht oder auch dann, wenn eine/ein Antragsteller:in ausdrücklich verlangte Unterlagen zum Nachweis ihrer/seiner Angaben im Antrag nicht vorlegt.
Insgesamt behält sich die Samariterbund Wohlfahrtsstiftung die Überprüfung aller Angaben des Antragstellers vor.
Wenn sich Ärzt:innen und Sozialversicherungsträger nicht über Vertragsbedingungen einigen, kann es, z.B. in einzelnen Bundesländern, zu einem so genannten „vertragslosen Zustand“ im Sinne des Sozialversicherungsrechts kommen. Für die daraus resultierenden Kosten ist keine Zuschussleistung der Samariterbund Wohlfahrtsstiftung möglich.
Bitte füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und legen Sie die benötigten Unterlagen in Kopie bei.
Übermitteln Sie Antragsformular und Unterlagen per Post an:
Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs
Wohlfahrtsprivatstiftung Fürs Leben
Hollergasse 2-6
1150 Wien
Der Stiftungsvorstand
Ing. Wolfgang Hesoun ist seit 9/2010 Generaldirektor von Siemens AG Österreich und zuständig für den gesamten Siemens-CEE-Raum, der 17 Länder umfasst. Zuvor war er in verschiedenen führenden Positionen bei der PORR AG, einem börsenotierten Bauunternehmen mit österreichischer Tradition, tätig, zuletzt als Vorstandsvorsitzender, im Zuge dessen er die Internationalisierung in die Märkte des Nahen Ostens und Nordafrika vorantrieb. Wolfgang Hesoun absolvierte die HTL Mödling, ist verheiratet und hat einen Sohn.
Wolfgang Hesoun ist darüber hinaus in diversen wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Funktionen aktiv. So ist er Präsident der Industriellenvereinigung Wien, Mitglied des Bundesvorstands der österreichischen Industriellenvereinigung und berät im Außenhandelsausschuss über wichtige wirtschaftliche österreichischen Fragestellungen. Darüber hinaus engagiert er sich für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund im Rahmen seines Vorstandsmandats beim Verein „Wirtschaft für Integration“ und fördert die archäologische Forschung in Ephesos als Präsident der Gesellschaft der Freunde von Ephesos.
Die studierte Medizinerin Dr.in Susanne Drapalik ist seit 2017 im Vorstand des Samariterbund Wiens und hatte dabei zunächst die Funktion der Landeschefärztin ausgeübt. 2020 wurde sie zur Präsidentin des Wiener Landesverbandes gewählt. Seit Beginn der Corona-Pandemie ist Dr.in Drapalik als Leiterin aller COVID-19-Betreuungseinrichtungen der Stadt Wien maßgebend mit der Bewältigung der Gesundheitskrise beschäftigt. Beim Krankenanstaltenverbund (KAV) baute sie das Krisen- und Katastrophenmanagement auf. Als ehemalige Direktorin der KAV Geriatriezentren und Pflegewohnhäuser sowie als erfahrene Internistin hat die Wienerin nicht nur umfangreiche Kenntnisse im medizinischen Bereich, sondern auch viel Erfahrung in der Leitung großer Organisationen.
Mag. Christian Kern, geboren am 4. Jänner 1966 in Wien, war von Mai 2016 bis Dezember 2017 Bundeskanzler der Republik Österreich. Seine berufliche Laufbahn startete Kern 1989 als Wirtschaftsjournalist, bevor er 1991 Pressesprecher des Staatssekretärs für den öffentlichen Dienst, Peter Kostelka, im Bundeskanzleramt wurde.
1994 übernahm Kern die Position des Klubsekretärs in der Parlamentsfraktion der SPÖ, 1997 wechselte er zur Verbund AG. Im selben Jahr schloss Kern das Diplomstudium der Publizistik und Kommunikationswissenschaft ab. Von 2007 bis 2010 war Kern Vorstandsmitglied beim Verbund, danach Vorstandsvorsitzender der ÖBB-Holding AG. Dieses Amt bekleidete er bis zu seinem Amtsantritt als Bundeskanzler.
Nach dem Ausstieg aus der Politik 2018 wechselte Kern, Vater dreier Söhne und einer Tochter, in die Privatwirtschaft. Seit Jänner 2023 ist Christian Kern ehrenamtlicher Stiftungsvorstand der Samariterbund Wohlfahrtsprivatstiftung „Fürs Leben“.
Kinder in Not – Helfen Sie uns helfen!
Die Stiftung „Fürs Leben“ unterstützt Familien in Notlagen. Sie übernimmt die Kosten für therapeutische oder medizinische Behandlungen kranker Kinder, wenn die Sozialversicherung keine oder nur eingeschränkt Kosten erstattet.
Die Samariterbund Wohlfahrtsstiftung finanziert sich aus Spenden und kann nur dann helfen, wenn ihr auch ausreichend Geldmittel dafür zur Verfügung stehen („solange der Vorrat reicht“).
Ihre Spende fließt eins zu ein an die bedürftigen Familien – der Samariterbund Österreich trägt sämtliche administrative Kosten!
Spendenkonto:
Samariterbund Wohlfahrtsstiftung „Fürs Leben“
IBAN: AT11 2011 1890 8909 9200
BIC: GIBAATWWXXX
Spendenzweck: „Fürs Leben“
Danke für Ihre Unterstützung!